Sehr geehrte(r) Wohnungsuchende,
seit dem 01.06.2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip für die Vermietung von Wohnraum.
Diese gesetzliche Regelung legt fest, dass der Makler von demjenigen bezahlt wird, der ihn auch bestellt hat. Dieses Prinzip ändert die bisherige Provisionspraxis, denn bisher wurde die Provision des
Maklers in der Regel vom Mieter getragen, auch wenn der Auftrag vom Vermieter ausgegangen ist. Nun wird aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung hauptsächlich der Vermieter die Provision
zahlen.
Unser Mietangebot für Wohnraum auf unserer Homepage ist daher für den Mieter courtagefrei!
Sie haben nicht das Richtige gefunden oder Sie suchen zu einem anderen Zeitpunkt?
Dann haben Sie als Mietinteressent auch die Möglichkeit uns zu beauftragen speziell für Sie eine geeignete Wohnung zu suchen!
Sie zahlen nur im Erfolgsfall eine Maklercourtage in Höhe von 2 Kaltmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mitzscherlich GmbH & Co. Immobilien KG
Rutschbahn 37
20146 Hamburg
Deutschland